AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Traduset Übersetzungsbüro der Isblau Software GmbH

Ham­burg (für Fir­men­kun­den aus Deutschland)

Die­se All­ge­mei­nen Geschäftsbedingungen (AGB) gel­ten für den gesam­ten Geschäftsverkehr mit unse­ren Kun­den. Die AGB wer­den vom Kun­den mit der Auf­trags­er­tei­lung aner­kannt und gel­ten für die gesam­te Dau­er der Geschäftsverbindung. Sie gel­ten auch für künftige Geschäfte. Anders­lau­ten­de Geschäftsbedingungen des Auf­trag­ge­bers sind für uns nur ver­bind­lich, wenn wir sie ausdrücklich aner­kannt haben.

2. Auf­trags­er­tei­lung und Stor­nie­rung des Auftrags

Der Kun­de erteilt uns die Aufträge in schrift­li­cher Form unter Anga­be des Ziel­lan­des, des Fach­ge­biets des Tex­tes sowie beson­de­rer Terminologiewünsche. Ein Auf­trag gilt nur als erteilt, wenn er von uns schrift­lich bestätigt wor­den ist. Wir haf­ten nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unrich­ti­ge oder unvollständige Übertragung des Quell­tex­tes oder durch missverständliche oder fal­sche For­mu­lie­run­gen im Quell­text ent­ste­hen. Soll­ten Sie Ihren Auf­trag stor­nie­ren wol­len, geben Sie uns bit­te umge­hend Bescheid, am bes­ten per E-Mail. 

3. Bear­bei­tung des Auftrags

Alle Aufträge wer­den mit größtmöglicher Sorg­falt durchgeführt. Der Auf­trag­ge­ber erhält die ver­ein­bar­te Aus­fer­ti­gung des Auf­trags. Bei Unklar­hei­ten im Quell­text behal­ten wir uns vor, beim Auf­trag­ge­ber zurückzufragen bzw. nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen eine Übersetzung auf­grund des zu ver­ste­hen­den Sinn­ge­halts zu erstel­len. Wir ver­pflich­ten uns, dafür zu sor­gen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen oder Zusätze vor­ge­nom­men wird. Wir behal­ten uns vor, gege­be­nen­falls Kom­men­ta­re, Fuß­no­ten etc. zum Verständnis des Tex­tes in der Ziel­spra­che einzufügen.

4. Ausführungen durch Dritte

Wir dürfen uns zur Ausführung aller Geschäfte, sofern wir dies für zweckmäßig oder erfor­der­lich erach­ten, Drit­ter bedie­nen. Dabei haf­ten wir nur für eine sorgfältige Aus­wahl. Der Sorg­falts­pflicht bei der Aus­wahl gilt in jedem Fall Genüge getan, wenn es sich bei dem beauf­trag­ten Drit­ten um einen Übersetzer/Dolmetscher han­delt, der für die jewei­li­ge Spra­che gericht­lich vereidigt/ermächtigt ist oder mit dem wir bzw. uns bekann­te Fir­men und Übersetzer bereits erfolg­reich zusam­men­ge­ar­bei­tet haben. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwi­schen dem Kun­den und uns. Ein Kon­takt zwi­schen dem Kun­den und einem von uns ein­ge­setz­ten Drit­ten bedarf unse­rer Einwilligung.

5. Bean­stan­dun­gen

Soll­te eine Übersetzung objek­tiv sprach­li­che, schreib­tech­ni­sche oder For­ma­tie­rungs­feh­ler auf­wei­sen, muss dies unverzüglich nach der Fest­stel­lung schrift­lich unter Nen­nung kon­kre­ter Mängel mit­ge­teilt wer­den. Ausdrücklich wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass ein berech­tig­ter Man­gel nur dann vor­liegt, wenn die gelie­fer­te Übersetzung kei­ne adäquate Ent­spre­chung des im Aus­gangs­text gemein­ten Sach­ver­hal­tes dar­stellt. Z. B. stel­len gewünschte Ver­wen­dun­gen von Syn­ony­men oder freie Umfor­mu­lie­run­gen des Ziel­tex­tes ohne Berücksichtigung des Aus­gangs­tex­tes kei­nen Grund zur Rekla­ma­ti­on dar. Erhebt der Auf­trag­ge­ber inner­halb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung kei­ne Einwände, so gilt die Übersetzung als abge­nom­men. Der Auf­trag­ge­ber ver­zich­tet nach Ablauf die­ser Fris­ten auf sämtliche Ansprüche, die ihm gege­be­nen­falls wegen even­tu­el­ler Mängel zuste­hen könnten. Wird eine Übersetzung berech­tig­ter­wei­se und frist­ge­recht rekla­miert, hat der Auf­trag­ge­ber Anspruch auf eine Überarbeitung. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln haben wir das Recht, nach unse­rer Wahl die Übersetzung oder die Leis­tung min­des­tens zwei­mal nach­zu­bes­sern oder neu zu erstel­len. Wei­ter­ge­hen­de Ansprüche sind aus­ge­schlos­sen. Wünscht der Auf­trag­ge­ber kei­ne Kor­rek­tur, gleich aus wel­chem Grun­de, ist er nicht berech­tigt, das Hono­rar zu kürzen oder die Zah­lung zu ver­wei­gern. Gibt der Auf­trag­ge­ber kei­ne Gele­gen­heit zur Nach­bes­se­rung inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist, so sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Sofern nicht ausdrücklich in Text­form ver­ein­bart, übernimmt Tra­du­set kei­ne Garan­tie dafür, dass die jewei­li­ge Übersetzung für den Ver­wen­dungs­zweck des Auf­trag­ge­bers zulässig oder geeig­net ist. Dies gilt ins­be­son­de­re für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Wer­be­zwe­cke ver­wen­det wird. Der Auf­trag­ge­ber trägt ins­be­son­de­re jeg­li­che recht­li­chen Risi­ken im Hin­blick auf die Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung der Übersetzung.

Feh­ler bei der Übersetzung können in einem der fol­gen­den hier genann­ten Punk­te bestehen:

  1. Gram­ma­ti­ka­li­sche und Rechtschreibfehler.
  2. Nicht übersetzte Abschnitte.
  3. Übersetzungen mit ein­deu­tig irrtümlichem Sinn.

 

Fol­gen­des kann nicht als Übersetzungsfehler gewer­tet werden:

  1. Ansich­ten zum Stil und Geschmack.
  2. Feh­ler auf­grund Mehr­deu­tig­kei­ten im Originaltext.
  3. Unter­schie­de in der ver­wen­de­ten Ter­mi­no­lo­gie (sofern der Kun­de kei­ne ein­deu­ti­ge Lis­te oderdiesbezügliche Infor­ma­tio­nen zur Verfügung stellt).

6. Haf­tung

Wir ver­pflich­ten uns, die Übersetzung so auszuführen, dass sie kei­ne Mängel auf­weist; uner­heb­li­che Mängel blei­ben außer Betracht.

Wir haf­ten in jedem Fall nur bei gro­ber Fahrlässigkeit und Vor­satz; die Haf­tung bei leich­ter Fahrlässigkeit tritt nur bei Ver­let­zung ver­trags­we­sent­li­cher Pflich­ten ein. Regressansprüche bei Schadensersatzansprüchen Drit­ter sind ausdrücklich aus­ge­schlos­sen. Wir haf­ten nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auf­trag­ge­ber durch unrich­ti­ge, unvollständige oder unle­ser­li­che zur Verfügung gestell­te Quell­tex­te ver­ur­sacht wer­den. Die Haf­tung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betref­fen­den Auf­trags begrenzt.

Das Unter­neh­men ist in keins­ter Wei­se haft­bar gegenüber dem Kun­den, oder einer Drit­ten Per­son, für Schäden und Ver­lus­te jeder Art (inklu­si­ve Gewinn­ver­lust), die aus der Nut­zung des übersetzten Mate­ri­als ent­ste­hen und den Preis der Arbeit übersteigen. Der Kun­de soll­te sicher­stel­len, dass es nicht zu Ansprüchen gegenüber dem Unter­neh­men bezüglich Ver­lus­ten oder Scha­den kommt.

7. Lie­fer­fris­ten

Lie­fer­fris­ten wer­den dem Auf­trag­ge­ber nach bes­tem Wis­sen ange­ge­ben. Sie können immer nur vor­aus­sicht­li­che Ter­mi­ne sein. Eine Lie­fe­rung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung nach­weis­bar an den Auf­trag­ge­ber abge­schickt wur­de. Wir haf­ten nicht für die Beschädigung oder den Ver­lust bzw. die Verzögerung des Übersetzungsprodukts durch die elek­tro­ni­sche oder pos­ta­li­sche Übermittlung. Wir können von dem in der Auftragsbestätigung ange­ge­be­nen Lie­fer­ter­min abwei­chen, wenn der zu bear­bei­ten­de Text beson­de­re Schwie­rig­kei­ten auf­weist oder sons­ti­ge Gründe dazu Anlaß geben.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Alle Prei­se und Ange­bo­te sind frei­blei­bend. Die Prei­se ver­ste­hen sich in EURO sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist. Abwei­chun­gen von zuvor veröffentlichten Prei­sen, Eilzuschläge oder zusätzliche For­de­run­gen wer­den dem Kun­den spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Im Fal­le kurz­fris­ti­ger Absa­gen von ver­ein­bar­ten Dolmetschaufträgen, wird ein Aus­fall­ho­no­rar fällig. Soll­te die Absa­ge fünf bis zehn Werk­ta­ge vor dem ange­setz­ten Ter­min erfol­gen, wer­den 50% des ver­ein­bar­ten Gesamt­ho­no­rars für den jewei­li­gen Auf­trag fällig, soll­te die Absa­ge ein bis vier Werk­ta­ge vor dem oder zum ange­setz­ten Ter­min erfol­gen, so wer­den 100% des ver­ein­bar­ten Gesamt­ho­no­rars für den jewei­li­gen Auf­trag fällig.

Die Zah­lung erfolgt per Rech­nung. Bei Neu­kun­den erfolgt die Zah­lung gegen Vor­kas­se. Zah­lung per Pay­Pal ist eben­falls möglich. Die Beträge sind inner­halb von 30 Tagen ab Rech­nungs­da­tum fällig. Bei gro­ßen Aufträgen behal­ten wir uns das Recht vor, 50 % des Betra­ges im Vor­aus zu kas­sie­ren. Bei Zah­lungs­ver­zug wer­den Mahn­kos­ten sowie Ver­zugs­zin­sen in banküblicher Höhe berech­net. Übersteigt der Auf­trag an Umfang und den Schwie­rig­keits­grad den Ver­ein­ba­run­gen, die in der Auf­trags­er­tei­lung getrof­fen wur­den oder wer­den Abga­be­ter­mi­ne früher ange­setzt als ver­ein­bart, sind wir berech­tigt, unser Hono­rar ent­spre­chend der Zusatz­ar­beit höher anzusetzen.

9. Störung, höhere Gewalt, Schlie­ßung und Einschränkung des Betriebs, Netz­werk- und Ser­ver­feh­ler, Viren

Wir haf­ten nicht für Schäden, die durch Störung unse­res Betriebs, ins­be­son­de­re durch höhere Gewalt, z.B. Natur­er­eig­nis­se und Verkehrsstörungen, Netz­werk- und Ser­ver­feh­ler, etwa­ige ande­re Lei­tungs- und Übertragungsstörungen und sons­ti­ge von uns nicht zu ver­tre­ten­de Hin­der­nis­se ent­stan­den sind. In sol­chen Ausnahmefällen sind wir berech­tigt, ganz oder teil­wei­se vom Ver­trag zurückzutreten. Das glei­che gilt, wenn wir aus wich­ti­gem Grun­de unse­ren Betrieb für eine bestimm­te Zeit ganz oder teil­wei­se ein­stel­len oder einschränken. Wir haf­ten eben­falls nicht für Schäden, die durch Viren ent­ste­hen. Unse­re EDV (Netz­wer­ke, Arbeits­sta­tio­nen, Pro­gram­me, Datei­en, usw.) wer­den regelmäßig auf Viren überprüft. Bei der Lie­fe­rung von Datei­en per E-Mail ist der Kun­de für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Datei­en und Tex­te zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht aner­kannt werden.

10. Eigen­tums­vor­be­halt

Bis zur vollständigen Bezah­lung sämtlicher For­de­run­gen, behal­ten wir uns das Eigen­tum an der gelie­fer­ten Übersetzung sowie das Copy­right an die­ser vor. Bis dahin hat der Auf­trag­ge­ber kein Nutzungsrecht.

11. Ver­sand

Der Ver­sand bzw. die elek­tro­ni­sche Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kun­den. Für eine feh­ler­haf­te oder schädliche Übertragung der Tex­te oder für deren Ver­lust, sowie für deren Beschädigung, Verspätung oder Ver­lust auf dem nicht elek­tro­ni­schen Trans­port­we­ge haf­ten wir nicht.

12. Geheim­hal­tung

Alle Tex­te wer­den ver­trau­lich behan­delt. Wir ver­pflich­ten uns, die vom Kun­den im Rah­men der Zusam­men­ar­beit mit­ge­teil­ten und als ver­trau­lich gekenn­zeich­ne­ten Infor­ma­tio­nen geheim zu hal­ten und ange­mes­se­ne Maß­nah­men zu tref­fen, um zu ver­hin­dern, dass unbe­fug­te Drit­te von die­sen Infor­ma­tio­nen oder Unter­la­gen Kennt­nis neh­men und/oder die­se Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen ver­wer­ten können. Die Geheim­hal­tungs­ver­pflich­tung endet, sobald die ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen offen­kun­dig und damit gemein­frei gewor­den sind oder uns bereits bekannt waren. Wir wer­den ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen des Kun­den grundsätzlich nicht an unbe­fug­te Drit­te wei­ter­ge­ben, können aber zur Erbrin­gung der Dienst­leis­tun­gen Drit­te ein­set­zen, sofern die­se zur Geheim­hal­tung ver­pflich­tet sind. Der Geheim­hal­tungs­schutz endet drei Jah­re nach Übermittlung der Infor­ma­tio­nen oder Unter­la­gen an uns. Bei der elek­tro­ni­schen Übertragung von Tex­ten und Daten zwi­schen dem Kun­den und uns gewähren wir auf­grund der exter­nen Eingriffsmöglichkeiten kei­nen abso­lu­ten Geheim­nis­schutz. Sofern bei der Bear­bei­tung bestimm­ter Unter­la­gen stren­ge­re Geheim­hal­tungs­ver­pflich­tun­gen zu beach­ten sind, ist der Kun­de ver­pflich­tet, uns die­se Auf­la­gen bei Auf­trags­er­tei­lung schrift­lich genau­es­tens dar­zu­le­gen und soweit erfor­der­lich, die zu ver­wen­den­den Pro­gram­me, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

13. Zusatz­ver­ein­ba­run­gen

Trifft der Kun­de mit dem Ver­wen­der Ver­ein­ba­run­gen, die von den AGB‘s abwei­chen oder ver­ein­ba­ren die­se Änderungen, Ergänzungen oder Neben­ab­re­den zu den getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen, so Bedürfen die­se zu ihrer Wirk­sam­keit der Schriftform.

14. Sal­va­to­ri­sche Klausel

Sind ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB‘s ganz oder teil­wei­se nicht Ver­trags­be­stand­teil gewor­den oder unwirk­sam, so bleibt der Ver­trag im Übrigen wirk­sam. In die­sem Fal­le rich­tet sich der Inhalt des Ver­tra­ges nach den gesetz­li­chen Vorschriften.

15. Anzu­wen­den­des Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis und wei­te­re Geschäftsverbindungen zwi­schen uns und dem Kun­den unter­lie­gen aus­schließ­lich dem deut­schen Recht unter Aus­schluss des inter­na­tio­na­len Kauf­rechts. Soweit zulässig gilt für alle Strei­tig­kei­ten als aus­schließ­li­cher Gerichts­stand Ham­burg, Deutschland.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Traduset Barcelona. VAT: ES38112036R ( Für Privatkunden und Firmenkunden aus dem Ausland)
1. Allgemeines

Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für den gesam­ten Geschäfts­ver­kehr mit unse­ren Kun­den. Die AGB wer­den vom Kun­den mit der Auf­trags­er­tei­lung aner­kannt und gel­ten für die gesam­te Dau­er der Geschäfts­ver­bin­dung. Sie gel­ten auch für künf­ti­ge Geschäf­te. Anders­lau­ten­de Geschäfts­be­din­gun­gen des Auf­trag­ge­bers sind für uns nur ver­bind­lich, wenn wir sie aus­drück­lich aner­kannt haben.

2. Auf­trags­er­tei­lung und Stor­nie­rung des Auftrags

Der Kun­de erteilt uns die Auf­trä­ge in schrift­li­cher Form unter Anga­be des Ziel­lan­des, des Fach­ge­biets des Tex­tes sowie beson­de­rer Ter­mi­no­lo­gie­wün­sche. Ein Auf­trag gilt nur als erteilt, wenn er von uns schrift­lich bestä­tigt wor­den ist. Wir haf­ten nicht für Ver­zö­ge­run­gen oder Aus­füh­rungs­män­gel, die durch eine unrich­ti­ge oder unvoll­stän­di­ge Über­tra­gung des Quell­tex­tes oder durch miss­ver­ständ­li­che oder fal­sche For­mu­lie­run­gen im Quell­text ent­ste­hen. Soll­ten Sie Ihren Auf­trag stor­nie­ren wol­len, geben Sie uns bit­te umge­hend Bescheid, am bes­ten per E-Mail. Für Sie fal­len dann eine Stor­no­ge­bühr von 20,00 € sowie die Kos­ten für die bereits bear­bei­te­ten Tei­le Ihres Auf­trags an.

3. Bear­bei­tung des Auftrags

Alle Auf­trä­ge wer­den mit größt­mög­li­cher Sorg­falt durch­ge­führt. Der Auf­trag­ge­ber erhält die ver­ein­bar­te Aus­fer­ti­gung des Auf­trags. Bei Unklar­hei­ten im Quell­text behal­ten wir uns vor, beim Auf­trag­ge­ber zurück­zu­fra­gen bzw. nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen eine Über­set­zung auf­grund des zu ver­ste­hen­den Sinn­ge­halts zu erstel­len. Wir ver­pflich­ten uns, dafür zu sor­gen, dass die Über­set­zung ohne Kür­zun­gen oder Zusät­ze vor­ge­nom­men wird. Wir behal­ten uns vor, gege­be­nen­falls Kom­men­ta­re, Fuß­no­ten etc. zum Ver­ständ­nis des Tex­tes in der Ziel­spra­che einzufügen.

4. Aus­füh­run­gen durch Dritte

Wir dür­fen uns zur Aus­füh­rung aller Geschäf­te, sofern wir dies für zweck­mä­ßig oder erfor­der­lich erach­ten, Drit­ter bedie­nen. Dabei haf­ten wir nur für eine sorg­fäl­ti­ge Aus­wahl. Der Sorg­falts­pflicht bei der Aus­wahl gilt in jedem Fall Genü­ge getan, wenn es sich bei dem beauf­trag­ten Drit­ten um einen Übersetzer/Dolmetscher han­delt, der für die jewei­li­ge Spra­che gericht­lich vereidigt/ermächtigt ist oder mit dem wir bzw. uns bekann­te Fir­men und Über­set­zer bereits erfolg­reich zusam­men­ge­ar­bei­tet haben. Grund­sätz­lich besteht die Geschäfts­ver­bin­dung nur zwi­schen dem Kun­den und uns. Ein Kon­takt zwi­schen dem Kun­den und einem von uns ein­ge­setz­ten Drit­ten bedarf unse­rer Einwilligung.

5. Bean­stan­dun­gen

Soll­te eine Über­set­zung objek­tiv sprach­li­che, schreib­tech­ni­sche oder For­ma­tie­rungs­feh­ler auf­wei­sen, muss dies unver­züg­lich nach der Fest­stel­lung schrift­lich unter Nen­nung kon­kre­ter Män­gel mit­ge­teilt wer­den. Aus­drück­lich wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass ein berech­tig­ter Man­gel nur dann vor­liegt, wenn die gelie­fer­te Über­set­zung kei­ne adäqua­te Ent­spre­chung des im Aus­gangs­text gemein­ten Sach­ver­hal­tes dar­stellt. Z. B. stel­len gewünsch­te Ver­wen­dun­gen von Syn­ony­men oder freie Umfor­mu­lie­run­gen des Ziel­tex­tes ohne Berück­sich­ti­gung des Aus­gangs­tex­tes kei­nen Grund zur Rekla­ma­ti­on dar. Erhebt der Auf­trag­ge­ber inner­halb von 14 Tagen nach Zugang der Über­set­zung kei­ne Ein­wän­de, so gilt die Über­set­zung als abge­nom­men. Der Auf­trag­ge­ber ver­zich­tet nach Ablauf die­ser Fris­ten auf sämt­li­che Ansprü­che, die ihm gege­be­nen­falls wegen even­tu­el­ler Män­gel zuste­hen könn­ten. Wird eine Über­set­zung berech­tig­ter­wei­se und frist­ge­recht rekla­miert, hat der Auf­trag­ge­ber Anspruch auf eine Über­ar­bei­tung. Bei begrün­de­ten, ord­nungs­ge­mäß gerüg­ten Män­geln haben wir das Recht, nach unse­rer Wahl die Über­set­zung oder die Leis­tung min­des­tens zwei­mal nach­zu­bes­sern oder neu zu erstel­len. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che sind aus­ge­schlos­sen. Wünscht der Auf­trag­ge­ber kei­ne Kor­rek­tur, gleich aus wel­chem Grun­de, ist er nicht berech­tigt, das Hono­rar zu kür­zen oder die Zah­lung zu ver­wei­gern. Gibt der Auf­trag­ge­ber kei­ne Gele­gen­heit zur Nach­bes­se­rung inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist, so sind Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ausgeschlossen.

Sofern nicht aus­drück­lich in Text­form ver­ein­bart, über­nimmt Tra­du­set kei­ne Garan­tie dafür, dass die jewei­li­ge Über­set­zung für den Ver­wen­dungs­zweck des Auf­trag­ge­bers zuläs­sig oder geeig­net ist. Dies gilt ins­be­son­de­re für den Fall, dass die Über­set­zung ver­öf­fent­licht oder für Wer­be­zwe­cke ver­wen­det wird. Der Auf­trag­ge­ber trägt ins­be­son­de­re jeg­li­che recht­li­chen Risi­ken im Hin­blick auf die Ver­wen­dungs­fä­hig­keit oder Ver­öf­fent­li­chung der Übersetzung.

Feh­ler bei der Über­set­zung kön­nen in einem der fol­gen­den hier genann­ten Punk­te bestehen:

  1. Gram­ma­ti­ka­li­sche und Rechtschreibfehler.
  2. Nicht über­setz­te Abschnitte.
  3. Über­set­zun­gen mit ein­deu­tig irr­tüm­li­chem Sinn.

 

Fol­gen­des kann nicht als Über­set­zungs­feh­ler gewer­tet werden:

  1. Ansich­ten zum Stil und Geschmack.
  2. Feh­ler auf­grund Mehr­deu­tig­kei­ten im Originaltext.
  3. Unter­schie­de in der ver­wen­de­ten Ter­mi­no­lo­gie (sofern der Kun­de kei­ne ein­deu­ti­ge Lis­te oder­dies­be­züg­li­che Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung stellt).

6. Haf­tung

Wir ver­pflich­ten uns, die Über­set­zung so aus­zu­füh­ren, dass sie kei­ne Män­gel auf­weist; uner­heb­li­che Män­gel blei­ben außer Betracht.

Wir haf­ten in jedem Fall nur bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit und Vor­satz; die Haf­tung bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit tritt nur bei Ver­let­zung ver­trags­we­sent­li­cher Pflich­ten ein. Regress­an­sprü­che bei Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter sind aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen. Wir haf­ten nicht für Über­set­zungs­feh­ler, die vom Auf­trag­ge­ber durch unrich­ti­ge, unvoll­stän­di­ge oder unle­ser­li­che zur Ver­fü­gung gestell­te Quell­tex­te ver­ur­sacht wer­den. Die Haf­tung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betref­fen­den Auf­trags begrenzt.

Tra­du­set Bar­ce­lo­na ist in keins­ter Wei­se haft­bar gegen­über dem Kun­den, oder einer Drit­ten Per­son, für Schä­den und Ver­lus­te jeder Art (inklu­si­ve Gewinn­ver­lust), die aus der Nut­zung des über­setz­ten Mate­ri­als ent­ste­hen und den Preis der Arbeit über­stei­gen. Der Kun­de soll­te sicher­stel­len, dass es nicht zu Ansprü­chen gegen­über dem Unter­neh­men bezüg­lich Ver­lus­ten oder Scha­den kommt.

7. Lie­fer­fris­ten

Lie­fer­fris­ten wer­den dem Auf­trag­ge­ber nach bes­tem Wis­sen ange­ge­ben. Sie kön­nen immer nur vor­aus­sicht­li­che Ter­mi­ne sein. Eine Lie­fe­rung gilt als erfolgt, wenn die Über­set­zung nach­weis­bar an den Auf­trag­ge­ber abge­schickt wur­de. Wir haf­ten nicht für die Beschä­di­gung oder den Ver­lust bzw. die Ver­zö­ge­rung des Über­set­zungs­pro­dukts durch die elek­tro­ni­sche oder pos­ta­li­sche Über­mitt­lung. Wir kön­nen von dem in der Auf­trags­be­stä­ti­gung ange­ge­be­nen Lie­fer­ter­min abwei­chen, wenn der zu bear­bei­ten­de Text beson­de­re Schwie­rig­kei­ten auf­weist oder sons­ti­ge Grün­de dazu Anlaß geben.

8. Ver­gü­tung und Zahlungsbedingungen

Alle Prei­se und Ange­bo­te sind frei­blei­bend. Die Prei­se ver­ste­hen sich in EURO sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist. Abwei­chun­gen von zuvor ver­öf­fent­lich­ten Prei­sen, Eil­zu­schlä­ge oder zusätz­li­che For­de­run­gen wer­den dem Kun­den spä­tes­tens mit der Auf­trags­be­stä­ti­gung mitgeteilt.
Im Fal­le kurz­fris­ti­ger Absa­gen von ver­ein­bar­ten Dol­met­sch­auf­trä­gen, wird ein Aus­fall­ho­no­rar fäl­lig. Soll­te die Absa­ge fünf bis zehn Werk­ta­ge vor dem ange­setz­ten Ter­min erfol­gen, wer­den 50% des ver­ein­bar­ten Gesamt­ho­no­rars für den jewei­li­gen Auf­trag fäl­lig, soll­te die Absa­ge ein bis vier Werk­ta­ge vor dem oder zum ange­setz­ten Ter­min erfol­gen, so wer­den 100% des ver­ein­bar­ten Gesamt­ho­no­rars für den jewei­li­gen Auf­trag fällig.

Die Zah­lung erfolgt per Rech­nung. Pri­vat­kun­den zah­len per Vor­kas­se. Bei Neu­kun­den erfolgt die Zah­lung gegen Vor­kas­se. Zah­lung per Pay­Pal ist eben­falls mög­lich. Die Beträ­ge sind inner­halb von 30 Tagen ab Rech­nungs­da­tum fäl­lig. Bei gro­ßen Auf­trä­gen behal­ten wir uns das Recht vor, 50 % des Betra­ges im Vor­aus zu kas­sie­ren. Bei Zah­lungs­ver­zug wer­den Mahn­kos­ten sowie Ver­zugs­zin­sen in bank­üb­li­cher Höhe berech­net. Über­steigt der Auf­trag an Umfang und den Schwie­rig­keits­grad den Ver­ein­ba­run­gen, die in der Auf­trags­er­tei­lung getrof­fen wur­den oder wer­den Abga­be­ter­mi­ne frü­her ange­setzt als ver­ein­bart, sind wir berech­tigt, unser Hono­rar ent­spre­chend der Zusatz­ar­beit höher anzusetzen.

9. Stö­rung, höhe­re Gewalt, Schlie­ßung und Ein­schrän­kung des Betriebs, Netz­werk- und Ser­ver­feh­ler, Viren

Wir haf­ten nicht für Schä­den, die durch Stö­rung unse­res Betriebs, ins­be­son­de­re durch höhe­re Gewalt, z.B. Natur­er­eig­nis­se und Ver­kehrs­stö­run­gen, Netz­werk- und Ser­ver­feh­ler, etwa­ige ande­re Lei­tungs- und Über­tra­gungs­stö­run­gen und sons­ti­ge von uns nicht zu ver­tre­ten­de Hin­der­nis­se ent­stan­den sind. In sol­chen Aus­nah­me­fäl­len sind wir berech­tigt, ganz oder teil­wei­se vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Das glei­che gilt, wenn wir aus wich­ti­gem Grun­de unse­ren Betrieb für eine bestimm­te Zeit ganz oder teil­wei­se ein­stel­len oder ein­schrän­ken. Wir haf­ten eben­falls nicht für Schä­den, die durch Viren ent­ste­hen. Unse­re EDV (Netz­wer­ke, Arbeits­sta­tio­nen, Pro­gram­me, Datei­en, usw.) wer­den regel­mä­ßig auf Viren über­prüft. Bei der Lie­fe­rung von Datei­en per E-Mail ist der Kun­de für eine end­gül­ti­ge Über­prü­fung der über­tra­ge­nen Datei­en und Tex­te zustän­dig. Dies­be­züg­li­che Scha­dens­er­satz­an­sprü­che kön­nen nicht aner­kannt werden.

10. Eigen­tums­vor­be­halt

Bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung sämt­li­cher For­de­run­gen, behal­ten wir uns das Eigen­tum an der gelie­fer­ten Über­set­zung sowie das Copy­right an die­ser vor. Bis dahin hat der Auf­trag­ge­ber kein Nutzungsrecht.

11. Ver­sand

Der Ver­sand bzw. die elek­tro­ni­sche Über­tra­gung erfolgt auf Gefahr des Kun­den. Für eine feh­ler­haf­te oder schäd­li­che Über­tra­gung der Tex­te oder für deren Ver­lust, sowie für deren Beschä­di­gung, Ver­spä­tung oder Ver­lust auf dem nicht elek­tro­ni­schen Trans­port­we­ge haf­ten wir nicht.

12. Geheim­hal­tung

Alle Tex­te wer­den ver­trau­lich behan­delt. Wir ver­pflich­ten uns, die vom Kun­den im Rah­men der Zusam­men­ar­beit mit­ge­teil­ten und als ver­trau­lich gekenn­zeich­ne­ten Infor­ma­tio­nen geheim zu hal­ten und ange­mes­se­ne Maß­nah­men zu tref­fen, um zu ver­hin­dern, dass unbe­fug­te Drit­te von die­sen Infor­ma­tio­nen oder Unter­la­gen Kennt­nis neh­men und/oder die­se Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen ver­wer­ten kön­nen. Die Geheim­hal­tungs­ver­pflich­tung endet, sobald die ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen offen­kun­dig und damit gemein­frei gewor­den sind oder uns bereits bekannt waren. Wir wer­den ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen des Kun­den grund­sätz­lich nicht an unbe­fug­te Drit­te wei­ter­ge­ben, kön­nen aber zur Erbrin­gung der Dienst­leis­tun­gen Drit­te ein­set­zen, sofern die­se zur Geheim­hal­tung ver­pflich­tet sind. Der Geheim­hal­tungs­schutz endet drei Jah­re nach Über­mitt­lung der Infor­ma­tio­nen oder Unter­la­gen an uns. Bei der elek­tro­ni­schen Über­tra­gung von Tex­ten und Daten zwi­schen dem Kun­den und uns gewäh­ren wir auf­grund der exter­nen Ein­griffs­mög­lich­kei­ten kei­nen abso­lu­ten Geheim­nis­schutz. Sofern bei der Bear­bei­tung bestimm­ter Unter­la­gen stren­ge­re Geheim­hal­tungs­ver­pflich­tun­gen zu beach­ten sind, ist der Kun­de ver­pflich­tet, uns die­se Auf­la­gen bei Auf­trags­er­tei­lung schrift­lich genau­es­tens dar­zu­le­gen und soweit erfor­der­lich, die zu ver­wen­den­den Pro­gram­me, Codes und Pass­wör­ter zur Ver­fü­gung zu stellen.

13. Zusatz­ver­ein­ba­run­gen

Trifft der Kun­de mit dem Ver­wen­der Ver­ein­ba­run­gen, die von den AGB‘s abwei­chen oder ver­ein­ba­ren die­se Ände­run­gen, Ergän­zun­gen oder Neben­ab­re­den zu den getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen, so Bedür­fen die­se zu ihrer Wirk­sam­keit der Schriftform.

14. Sal­va­to­ri­sche Klausel

Sind ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB‘s ganz oder teil­wei­se nicht Ver­trags­be­stand­teil gewor­den oder unwirk­sam, so bleibt der Ver­trag im Übri­gen wirk­sam. In die­sem Fal­le rich­tet sich der Inhalt des Ver­tra­ges nach den gesetz­li­chen Vorschriften.

15. Anzu­wen­den­des Recht und Gerichtsstand

Das Ver­trags­ver­hält­nis und wei­te­re Geschäfts­ver­bin­dun­gen zwi­schen uns und dem Kun­den unter­lie­gen aus­schließ­lich dem spa­ni­schen Recht unter Aus­schluss des inter­na­tio­na­len Kaufrechts.